LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.08.2019
3 Sa 417/18
Normen:
TVöD -VKA;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 27.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 465/18

Eingruppierung einer Buchbinderin mit Meisterausbildung und sonderpädagogischer Zusatzausbildung nach dem TVöD-VKA

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.08.2019 - Aktenzeichen 3 Sa 417/18

DRsp Nr. 2020/3334

Eingruppierung einer Buchbinderin mit Meisterausbildung und sonderpädagogischer Zusatzausbildung nach dem TVöD -VKA

Die Eingruppierung einer als Buchbinderin mit Meisterausbildung und sonderpädagogischer Zusatzausbildung in der ergotherapeutischen Behandlung einer Klinik für forensische Psychiatrie tätigen Arbeitnehmerin in die Vergütungsgruppe 9a nach dem TVöD -VKA setzt nach der Protokollerklärung über Entgeltordnung VKA Wahrnehmung schwieriger Aufgaben wie die Ergotherapie bei Querschnittslähmungen, in Kinderlähmungsfällen, bei Schlaganfällen, mit spastisch Gelähmten voraus (hier: verneint).

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - vom 27.11.2018, Az.: 6 Ca 465/18, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD -VKA;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.

1. 2. 1. 2.