Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.11.2018 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung der Klägerin in die Entgeltgruppen von Anhang 1 zur Anlage 29 der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (
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