Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 23. Januar 2020 -
Das beklagte Land hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Parteien ist die Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (
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