LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.01.2019
2 Sa 322/16 E
Normen:
BGB § 611; TvöD/Bund;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 28.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2271/15

Eingruppierung eines Energieelektronikers nach dem TVöD/BundAnforderungen an die Darlegung der Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen der begehrten Entgeltgruppe

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.01.2019 - Aktenzeichen 2 Sa 322/16 E

DRsp Nr. 2019/5003

Eingruppierung eines Energieelektronikers nach dem TVöD/Bund Anforderungen an die Darlegung der Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen der begehrten Entgeltgruppe

1. Den einen Anspruch auf Höhergruppierung stellenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen der von ihm begehrten Entgeltgruppe. 2. Enthält die maßgebliche Entgeltgruppe Merkmale, die eine Heraushebung gegenüber den Anforderungen einer Ausgangsfallgruppe begründen, so hat der Arbeitnehmer substantiiert Tatsachen vorzutragen, aus denen sich im Wege eines wertenden Vergleichs die geforderte Heraushebung der ihm dauerhaft übertragenen Tätigkeit ergibt. Diesen Anforderungen ist nicht genügt, wenn der Kläger seine Tätigkeiten lediglich darstellt, einen wertenden Vergleich zwischen den entsprechenden Entgeltgruppe jedoch nicht anstellt.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 28.04.2016 - 4 Ca 2271/15E - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; TvöD/Bund;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die korrekte tarifliche Eingruppierung des Klägers.