Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.01.2018 in Sachen4
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach Maßgabe des Gehalts- und Lohnrahmenabkommens der Tarifverträge für den Groß- und Außenhandel NRW und davon abhängige Nachzahlungsbeträge.
a) b)
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