LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.05.2019
12 Sa 465/18
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 11.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 6504/17

Eingruppierung eines städtischen Mitarbeiters anhand der Bestimmung des ArbeitsvorgangsAbgrenzung zwischen gründlicher und vielseitiger Fachkenntnis im TarifsinneBeschreibung von gründlicher Fachkenntnis als nähere Kenntnis in nicht ganz unerheblichem UmfangErweiterung des Fachwissens als Erfordernis für vielseitige FachkenntnisNur gründliche Fachkenntnis im tariflichen Sinne für die Tätigkeit eines städtischen Mitarbeiters der Verkehrsraumüberwachung erforderlich

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2019 - Aktenzeichen 12 Sa 465/18

DRsp Nr. 2021/4761

Eingruppierung eines städtischen Mitarbeiters anhand der Bestimmung des Arbeitsvorgangs Abgrenzung zwischen gründlicher und vielseitiger Fachkenntnis im Tarifsinne Beschreibung von gründlicher Fachkenntnis als nähere Kenntnis in nicht ganz unerheblichem Umfang Erweiterung des Fachwissens als Erfordernis für vielseitige Fachkenntnis Nur gründliche Fachkenntnis im tariflichen Sinne für die Tätigkeit eines städtischen Mitarbeiters der Verkehrsraumüberwachung erforderlich

Anwendungsfall zur Abgrenzung von gründlichen Fachkenntnissen i.S.v. EG 5 TVöD -V zu vielseitigen Fachkenntnissen i.S.v. EG 6 TVöD -V, wobei vielseitige Fachkenntnisse hier verneint wurden

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.05.2018 - 14 Ca 6504/17 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.

1. 2. 1. 2.