BAG - Urteil vom 18.06.1975
4 AZR 398/74
Normen:
BAT § 3 Buchst. q § 22, Anlage 1a ;
Fundstellen:
AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT
EzA § 22-23 BAT VerGr VIb, 3 Nr. 3
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 28.06.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 19/73

Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse

BAG, Urteil vom 18.06.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 398/74

DRsp Nr. 2007/24691

Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse"

»1. Wenn eine Universitätsangestellte nebeneinander Tätigkeiten im Fremdsprachendienst und allgemeine Verwaltungsaufgaben zu erledigen hat, scheidet die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit aus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob durch den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT für Angestellte im Fremdsprachendienst der Länder vom 12. Mai 1970 wirksames Tarifrecht gesetzt worden ist. 2. Bei "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" (VergGr 6b Fallgruppe 1) wird gegenüber den "gründlichen Fachkenntnissen" (VergGr 7 Fallgruppe 1) eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange nach gefordert.«

Normenkette:

BAT § 3 Buchst. q § 22, Anlage 1a ;
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, vom 28.06.1974 - Vorinstanzaktenzeichen