BAG - Urteil vom 16.04.1975
4 AZR 294/74
Normen:
BAT § 22 § 23 § 25, Anlage 1a ;
Fundstellen:
AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT
EzA §§ 22-23 BAT VergGr Vb, 6 Nr. 6
PersV 1976, 155
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 19.03.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 71/74

Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter Tätigkeitsmerkmale, Leiter der Kasse, Leiter der Vollstreckungsstelle

BAG, Urteil vom 16.04.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 294/74

DRsp Nr. 2007/24730

Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter Tätigkeitsmerkmale, Leiter der Kasse, Leiter der Vollstreckungsstelle

»1. Wenn die Tarifvertragsparteien verschiedene Tätigkeiten in einer Fallgruppe zusammenfassen und ein Angestellter alle diese Tätigkeiten auszuüben hat, müssen sie von den Gerichten einheitlich tarifrechtlich bewertet werden. 2. Dem "Leiter einer Kasse, der zugleich Leiter der Vollstreckungsstelle ist " (VergGr Vb) brauchen keine weiteren Bediensteten zu unterstehen. 3. "Leiter der Vollstreckungsstelle" ist, wer verantwortlich zu prüfen hat, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung gegeben sind, die Vollstreckungsklausel auszufertigen und die Vollstreckungsmaßnahmen zu veranlassen hat, ohne sie selbst ausführen zu müssen.