Der Kläger, der diplomierter Agraringenieur ist, war in der Zeit vom 1. Mai 1955 bis zum 28. Februar 1987 beim beklagten Land im Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung in Fulda als landwirtschaftlicher Berater im Fachgebiet "Betriebswirtschaft" tätig. Auf das Arbeitsverhältnis fand aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit der Bundes-Angestelltentarifvertrag (
Die Arbeitszeit des Klägers im Jahre 1985 von insgesamt 1704 Stunden verteilte sich auf folgende Aufgaben:
1. Die Bearbeitung von Umschuldungsfragen sowie die Bearbeitung von Anträgen auf Kapitaldiensthilfe: 366 Stunden
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