BAG - Urteil vom 26.02.1975
4 AZR 225/74
Normen:
BAT § 22 § 23, Anlage 1a Nr. 5 ;
Fundstellen:
AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT
EzA §§ 22-23 BAT Nr. 7
PersV 1976, 108
Vorinstanzen:
LAG München - Urteil vom 15.02.1974 - (4a) 5 Sa 562/73,

Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

BAG, Urteil vom 26.02.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 225/74

DRsp Nr. 2007/24749

Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

»1. Unter Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen fallen nur Lehrkräfte im Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. 2. Für einen Angestellten, der als Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe technischen Unterricht erteilt, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der abgelaufenen Anlage 1a zum BAT für technische Angestellte. 3. Bei der Bewertung der Tätigkeit solcher Angestellter sind auch die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse nichttechnischer Art mitzuberücksichtigen, z.B. fremdsprachliche Kenntnisse und solche auf dem Gebiete der Pädagogik.«

Normenkette:

BAT § 22 § 23, Anlage 1a Nr. 5 ;
Vorinstanz: LAG München - Urteil vom 15.02.1974 - (4a) 5 Sa 562/73,
Fundstellen