LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.09.1995
9 Sa 263/95
Normen:
BAT §§ 22 23 Anlage 1a ; ZPO § 325 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 29.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2999/94

Eingruppierung: Rechtskraftwirkung eines Urteils

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.09.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 263/95

DRsp Nr. 2001/14995

Eingruppierung: Rechtskraftwirkung eines Urteils

Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine Eingruppierungs-Feststellungsklage abgewiesen worden ist, steht einer weiteren Eingruppierungs-Feststellungsklage bezüglich derselben Vergütungsgruppe bei unveränderter Tätigkeit auch dann entgegen, wenn die Vergütung nunmehr in einem besonderen Teil der Anlage 1a zum BAT geregelt ist, die Tätigkeitsmerkmale aber inhaltlich unverändert geblieben sind.

Normenkette:

BAT §§ 22 23 Anlage 1a ; ZPO § 325 ;
Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 29.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2999/94