Der Kläger ist seit dem 19. Oktober 1965 beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung der Bundes-Angestelltentarifvertrag (
Der Kläger ist im Sachgebiet "Angelegenheiten der Luftfahrt" tätig und einem Dezernenten unterstellt. Er übt im wesentlichen folgende Tätigkeiten aus:
I. Genehmigungen Flugplätze:
1. Genehmigungen zur Anlegung und zum Betrieb sowie gegebenenfalls zur Änderung von Flugplätzen nach §
2. Öffentliche Bekanntmachungen von Flugplatzgenehmigungen 1 %
3. Genehmigungen von Flugplatzbenutzungsordnungen bzw. Änderungen von Flugplatzbenutzungsordnungen 0,5 %
4. Genehmigungen von Flugplatzgebührenordnungen bzw. Änderungen von Flugplatzgebührenordnungen (Entgeltregelungen für Flugplätze) 0,75 %
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