BAG - Urteil vom 19.04.1989
4 AZR 39/89
Normen:
BAT § 22 Fassung: 17. März 1975, BAT Anl 1a;
Fundstellen:
AP Nr. 146 zu §§ 22, 23 BAT 1975
EzBAT §§ 22, 23 BAT J VergGr IVb Nr. 1
ZTR 1989, 398
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 06.10.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 601/88
ArbG Siegburg, vom 18.03.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2387/87

Eingruppierung: technische Angestellte als Meister

BAG, Urteil vom 19.04.1989 - Aktenzeichen 4 AZR 39/89

DRsp Nr. 2001/14831

Eingruppierung: technische Angestellte als Meister

1. Technische Angestellte mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit sind u.a. Leiter von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen; liegen diese Voraussetzungen vor, ist die besondere Verantwortung gegeben und nicht noch zusätzlich zu prüfen. 2. Vielschichtig strukturierte Bereiche liegen vor, wenn die Arbeit von mindestens drei Gewerken zu koordinieren ist, denen jeweils ein Meister vorsteht. Dieser Leiter kann auch einer dieser drei Meister sein, der selbst einem Gewerk vorsteht. 3. Der vielschichtig strukturierte Bereich muß zusätzlich noch groß sein, was nicht mit der vielschichtigen Struktur begründet werden kann.

Normenkette:

BAT § 22 Fassung: 17. März 1975, BAT Anl 1a;

Tatbestand:

Der Kläger ist Elektromeister und steht seit 1972 in den Diensten des beklagten Landes. Beide Parteien gehören den tarifschließenden Verbänden des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) an. Der Kläger erhält Vergütung nach VergGr. V b BAT.