Der 42jährige Kläger ist ausgebildeter Konditormeister und seit 6. September 1976 bei dem beklagten Land als Fachlehrer angestellt. Er unterrichtet an der beruflichen Schule des Kreises W in D 15 Wochenstunden im Fach "Technologische Übungen" und fünf Wochenstunden im Fach "Technik des Bäckerhandwerks". Der Kläger erhielt zunächst Vergütung nach VergGr. V b
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