Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 4. Zivilsenat - vom 24. März 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen.
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Zahlung von bereits angefallenen sowie künftig fällig werdenden Entgelten aus zwei Fernüberwachungsverträgen in Höhe von insgesamt 21.420 €.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|