BSG - Urteil vom 14.11.1989
8 RKn 24/88
Normen:
FRG § 22 Anl. 1 Buchst. c Nr. 1 Buchst. a;

Einordnung von Arbeiten unter Tage nach dem FRG

BSG, Urteil vom 14.11.1989 - Aktenzeichen 8 RKn 24/88

DRsp Nr. 1999/6875

Einordnung von Arbeiten unter Tage nach dem FRG

1. Sollen Arbeiten unter Tage in die Leistungsgruppe 2 der Anlage 1 zu § 22 FRG eingeordnet werden, so sind die Tarifverträge und Lohnordnungen in der zur Beschäftigungszeit jeweils geltenden Fassung maßgebend.2. Der Lohngruppe 2 sind Tätigkeiten in Lohngruppen zuzuordnen, welche denen der Facharbeiter unmittelbar benachbart sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

FRG § 22 Anl. 1 Buchst. c Nr. 1 Buchst. a;