LG Berlin, vom 25.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 104 O 93/14
KG, vom 09.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 23 U 67/15
Einreichen einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister und Aufnahme im Registerordner hinsichtlich Berufens der Gesellschaft auf die formelle Legitimationswirkung; Einrichtung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH auf der Grundlage einer Öffnungsklausel im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich Satzungsänderung
BGH, Urteil vom 02.07.2019 - Aktenzeichen II ZR 406/17
DRsp Nr. 2019/11224
Einreichen einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister und Aufnahme im Registerordner hinsichtlich Berufens der Gesellschaft auf die formelle Legitimationswirkung; Einrichtung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH auf der Grundlage einer Öffnungsklausel im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich Satzungsänderung
a) Wird einer GmbH nach Einziehung eines Geschäftsanteils durch eine einstweilige Verfügung untersagt, eine neue Gesellschafterliste, die den von der Einziehung Betroffenen nicht mehr als Gesellschafter ausweist, beim Amtsgericht zur Veröffentlichung im Handelsregister einzureichen, ist die Gesellschaft nach Treu und Glauben gehindert, sich auf die formelle Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zu berufen, wenn entgegen der gerichtlichen Anordnung eine veränderte Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht und im Registerordner aufgenommen worden ist.b) Die Einrichtung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH auf der Grundlage einer Öffnungsklausel im Gesellschaftsvertrag ist keine Satzungsänderung und ohne Beachtung der für eine Satzungsänderung geltenden Vorschriften zulässig, wenn die Ermächtigung ausreichend bestimmt ist und der Einrichtungsbeschluss nicht gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.