Einstweilige Anordnung mit Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG

 

 

An das Sozialgericht

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Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

 

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

In dem Verfahren

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- Antragsteller -

gegen

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- Antragsgegner -

beantragen

wir namens und im Auftrag der Antragsteller, wie folgt zu erkennen:

1.    den Antragstellern unter Beiordnung des Unterzeichnenden Prozesskostenhilfe für das sozialgerichtliche Verfahren zu gewähren;

2.    den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, für den Bedarfszeitraum ab dem Monat ./20. Leistungen nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe und Laufzeit ab Antragstellung zu gewähren.

Begründung:

I.

Ausweislich der beigefügten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Ver­hältnisse nebst Anlage sind die Antragsteller nicht in der Lage, die Kosten des Rechtsstreits ganz oder teilweise zu übernehmen.

Die Antragsteller verfügen über keine Rechtsschutzversicherung, die in dem vorliegenden Verfahren eintrittspflichtig wäre. Auch scheidet die Anwendung des § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5-9 SGG aus.

II.

Der Antrag hat hinreichende Erfolgsaussichten. Er ist auch nicht mutwillig.

Hierzu erfolgt im Einzelnen folgender Sachvortrag:

1.    Die Antragsteller beantragten am 01.12.20. bei dem Antragsgegner Leistungen nach dem SGB II.