Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 14.10.2020 -
Der Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits (beide Instanzen) trägt die Klägerin.
Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
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