LG München I, vom 15.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 8402/15
OLG München, vom 09.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 18 U 778/17
Entfallen der Wiederholungsgefahr und damit eines Anspruchs eines Betroffenen auf Unterlassung einer ihn identifizierenden Wortberichterstattung und Bildberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren bei rechtskräftiger Verurteilung des Betroffenen wegen der Straftat (hier: Vergewaltigung); Ansehen des Wahrheitsbeweises für eine Straftat durch rechtskräftiges Strafurteil als erbracht im Unterlassungsklageverfahren
BGH, Urteil vom 18.06.2019 - Aktenzeichen VI ZR 80/18
DRsp Nr. 2019/11237
Entfallen der Wiederholungsgefahr und damit eines Anspruchs eines Betroffenen auf Unterlassung einer ihn identifizierenden Wortberichterstattung und Bildberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren bei rechtskräftiger Verurteilung des Betroffenen wegen der Straftat (hier: Vergewaltigung); Ansehen des Wahrheitsbeweises für eine Straftat durch rechtskräftiges Strafurteil als erbracht im Unterlassungsklageverfahren
a) Die Wiederholungsgefahr im Sinne von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit ein Anspruch des Betroffenen auf Unterlassung einer ihn identifizierenden Wortund Bildberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren können entfallen, wenn der Betroffene wegen der Straftat rechtskräftig verurteilt ist, die Unschuldsvermutung also nicht mehr gilt.
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