Auf die Revision der Klägerinnen zu 1. und 2. wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. August 2022 aufgehoben, soweit deren Klage auf eine Entschädigung in Geld abgewiesen worden ist. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Die Revision des Klägers zu 3. gegen das vorgenannte Urteil des Hessischen Landessozialgerichts wird zurückgewiesen.
Der Kläger zu 3. trägt die Kosten des Revisionsverfahrens zu 1/3.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2400 Euro festgesetzt.
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|