BSG, Urteil vom 06.04.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 4/88
DRsp Nr. 1999/6781
Entziehung des Kindergeldes nur durch Bescheid
1. Bei Wegfall der Leistungsvoraussetzungen darf das Kindergeld, das über das 16. Lebensjahr hinaus zB als "Ausbildungskindergeld" gewährt wird, nicht formlos, sondern nur durch Bescheid entzogen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]