Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.01.2019 -
Die Anschlussberufung des Klägers wird ebenfalls zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1/8 und die Beklagte zu 7/8.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten um über die Erhöhung einer Sozialplanabfindung wegen Diskriminierung als Schwerbehinderter.
Der am 14.07.1955 geborene, schwerbehinderte Kläger war seit dem 01.12.2006 als Elektriker bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete wegen Betriebsstilllegung durch Kündigung zum 31.03.2017. Der auf die Entlassungen bei der Beklagten anwendbare Sozialplan erging durch Spruch der Einigungsstelle am 16.09.2016.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|