LAG Köln - Urteil vom 18.11.2019
2 Sa 361/19
Normen:
BGB § 611; AGG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 2565/17

Erhöhung einer Sozialplanabfindung wegen Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

LAG Köln, Urteil vom 18.11.2019 - Aktenzeichen 2 Sa 361/19

DRsp Nr. 2020/2854

Erhöhung einer Sozialplanabfindung wegen Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.01.2019 - 16 Ca 2565/17 - wird zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird ebenfalls zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1/8 und die Beklagte zu 7/8.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; AGG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um über die Erhöhung einer Sozialplanabfindung wegen Diskriminierung als Schwerbehinderter.

Der am 14.07.1955 geborene, schwerbehinderte Kläger war seit dem 01.12.2006 als Elektriker bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete wegen Betriebsstilllegung durch Kündigung zum 31.03.2017. Der auf die Entlassungen bei der Beklagten anwendbare Sozialplan erging durch Spruch der Einigungsstelle am 16.09.2016.