Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 30. September 2016 teilweise aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Kempen vom 4. April 2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 155,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. Juli 2015 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Revision und die weitergehende Berufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 9/10 der Klägerin und zu 1/10 der Beklagten auferlegt.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Rückzahlung eines auf deren Bankkonto überwiesenen Geldbetrags und auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch.
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