AG Köln, vom 09.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 137 C 422/16
LG Köln, vom 06.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 S 42/17
Ersatz für entstandene Schäden aufgrund eines Werkmangels mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung; Erfassen von mangelbedingten Folgeschäden bei Eintritt an anderen Rechtsgütern des Bestellers oder an dessen Vermögen; Treten des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung an die Stelle der geschuldeten Werkleistung
BGH, Urteil vom 07.02.2019 - Aktenzeichen VII ZR 63/18
DRsp Nr. 2019/3825
Ersatz für entstandene Schäden aufgrund eines Werkmangels mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung; Erfassen von mangelbedingten Folgeschäden bei Eintritt an anderen Rechtsgütern des Bestellers oder an dessen Vermögen; Treten des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung an die Stelle der geschuldeten Werkleistung
1. Mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1BGB kann Ersatz für Schäden verlangt werden, die aufgrund eines Werkmangels entstanden sind und durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Werkleistung nicht beseitigt werden können. Hiervon erfasst sind mangelbedingte Folgeschäden, die an anderen Rechtsgütern des Bestellers oder an dessen Vermögen eintreten (Fortführung von BGH, Urteile vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 Rn. 58, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201 und vom 16. Februar 2017 - VII ZR 242/13 Rn. 23, BauR 2017, 1061 = NZBau 2017, 555).
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