Der Senat beabsichtigt, die Revision der Kläger zu 2 bis 4 gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 9. Zivilsenat - vom 13. Juni 2017 gemäß § 552a Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Die Kläger zu 2 bis 4 erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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