BSG, Urteil vom 26.04.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 74/87
DRsp Nr. 1999/6773
Erstattung von Eingliederungsbeihilfe unwirksam
1. Aufgrund der am 1.1.1982 in Kraft getretenen Neuregelung des § 151 Abs. 1AFG i.d.F. des AFKG vom 22.12.1981 ist die Regelung des § 37 FdAAnO i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.3.1982 über die Erstattung von Eingliederungsbeihilfe nicht mehr durch die Ermächtigungsgrundlage des § 54 Abs. 2AFG gedeckt und daher unwirksam. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]