BSG - Urteil vom 22.02.1989
5/4a RJ 85/87
Normen:
SGB X § 104 Abs. 1 S. 1, § 104 Abs. 1 S. 2; RVO § 205 Abs. 1 ;

Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers auf freiwillige Krankenversicherungsbeiträge für die Ehefrau eines Versicherten während der Zeit einer noch nicht bewilligten Rente

BSG, Urteil vom 22.02.1989 - Aktenzeichen 5/4a RJ 85/87

DRsp Nr. 1999/6802

Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers auf freiwillige Krankenversicherungsbeiträge für die Ehefrau eines Versicherten während der Zeit einer noch nicht bewilligten Rente

1. Der Sozialhilfeträger, der für die Ehefrau eines Versicherten freiwillige Krankenversicherungsbeiträge während der Zeit zahlt, während der die beantragte Rente dem Versicherten noch nicht bewilligt war, hat für die insoweit erbrachte Leistung keinen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 104 Abs. 1 S. 1, § 104 Abs. 1 S. 2; RVO § 205 Abs. 1 ;