BSG - Urteil vom 26.07.1989
11 RAr 11/87
Normen:
AFG § 128b;
Fundstellen:
BSGE 65, 204

Erstattungsanspruch nach § 128b AFG bei Beschäftigung eines Lizenzspielers

BSG, Urteil vom 26.07.1989 - Aktenzeichen 11 RAr 11/87

DRsp Nr. 1999/6977

Erstattungsanspruch nach § 128b AFG bei Beschäftigung eines Lizenzspielers

1. Der Erstattungsanspruch nach § 128b AFG wird noch nicht durch die bloße rechtliche Möglichkeit ausgelöst, für die Beschäftigung eines Lizenzspielers von einem Lizenzverein i.S. des Lizenzspielerstatuts des Deutschen Fußballbundes eine Ablösung zu verlangen. Vielmehr muß das konkrete Verlangen einer Ablösung des den Spieler abgebenden Vereins gegenüber dem den Spieler beschäftigenden Verein hinzukommen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 128b;
Fundstellen
BSGE 65, 204