Auf die sofortige Beschwerde der Arrestklägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 30. August 2019 -
Die Kostenfestsetzungsanträge vom 18. Februar 2019 und 31. Mai 2019 werden zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens trägt der Arrestbeklagte.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Arrestklägerin wendet sich gegen einen vom Arrestbeklagten erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts.
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