BSG - Urteil vom 12.12.1995
9 RV 9/95
Normen:
BSchAV § 8 Abs. 1 S. 3 ; BVG § 30 Abs. 2 S. 2 lit. a ;
Fundstellen:
BSGE 77, 147
DStR 1996, 1178
MDR 1996, 616
SozR 3-3100 § 30 Nr. 15
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 17.02.1995

Erstmalige Zuerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit

BSG, Urteil vom 12.12.1995 - Aktenzeichen 9 RV 9/95

DRsp Nr. 1996/20528

Erstmalige Zuerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit

Als Grund für die erstmalige Zuerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit kommt das Ende beruflicher Tätigkeit nur dann in Betracht, wenn es durch die Schädigungsfolgen erzwungen worden ist. Das läßt sich regelmäßig bei Beschädigten nicht mehr nachweisen, die ihren Beruf bis etwa zum 60. Lebensjahr ausgeübt haben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BSchAV § 8 Abs. 1 S. 3 ; BVG § 30 Abs. 2 S. 2 lit. a ;

Gründe:

Bei dem Kläger sind nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) Schädigungsfolgen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 90 vH anerkannt. Mit 60 Jahren wurde ihm ab 1. Juli 1984 antragsgemäß Altersruhegeld wegen anerkannter Schwerbehinderung gewährt. Der Beklagte ist rechtskräftig verurteilt, dem Kläger vom Antragsmonat April 1986 an dem Grunde nach Berufsschadensausgleich (BSchA) wegen des Einkommensverlustes durch schädigungsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu gewähren.