OLG Stuttgart - Urteil vom 23.01.2020
13 U 244/18
Normen:
BGB § 826 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Ravensburg, vom 09.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 211/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen KfzKauf nach Bekanntwerden des DieselskandalsWegfall der Sittenwidrigkeit

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2020 - Aktenzeichen 13 U 244/18

DRsp Nr. 2020/3591

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz Kauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals Wegfall der Sittenwidrigkeit

Die grundsätzlich in Betracht kommende Haftung des Herstellers eines Motors eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs (hier: Skoda Superb Combi) nach §§ 826, 31 BGB kann bei dem Erwerb eines Fahrzeugs im April 2016 sowohl daran scheitern, dass sich das Verhalten des Herstellers im Verhältnis zu dem mittelbar geschädigten Erwerber zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) als sittenwidrig darstellt, als auch daran, dass im konkreten Fall erhebliche Zweifel an der vom Erwerber zu beweisenden Kausalität des - unterstelltermaßen sittenwidrigen - Verhaltens des Herstellers für den behaupteten Schaden bestehen.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 09.11.2018, Az. 2 O 211/18, abgeändert und die Klage abgewiesen.

II.

Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 09.11.2018, Az. 2 O 211/18, wird zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt der Kläger.

IV. V. VI.