LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.02.2019
17 Sa 47/18
Normen:
EStG § 9 Nr. 4, 4a; LStR 1990 Abschn. 37 Abs. 4; Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des baden-württembergischen Speditionsgewerbes § 10 28.04.2016;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 29.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 1838/17

Fachgerichtliche Rechtsprechung zum Verständnis steuerrechtlicher Fachbegriffe in TarifverträgenStatische Verweisung im Tarifvertrag auf steuerrechtliche Begriffe und zwischenzeitliche steuerrechtliche GesetzesänderungenAuslegungsgrundsätze für den Austausch alter steuerrechtlicher Begriffe gegen neue Begriffe in einem statischen Tarifvertrag

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2019 - Aktenzeichen 17 Sa 47/18

DRsp Nr. 2019/8241

Fachgerichtliche Rechtsprechung zum Verständnis steuerrechtlicher Fachbegriffe in Tarifverträgen Statische Verweisung im Tarifvertrag auf steuerrechtliche Begriffe und zwischenzeitliche steuerrechtliche Gesetzesänderungen Auslegungsgrundsätze für den Austausch alter steuerrechtlicher Begriffe gegen neue Begriffe in einem statischen Tarifvertrag

Zwar gelten steuerrechtliche Fachbegriffe in Tarifverträgen grundsätzlich mit dem Inhalt, den sie im Zeitpunkt der Tarifanwendung nach Maßgabe der höchstrichterlichen fachgerichtlichen Rechtsprechung haben. Verweist jedoch der Tarifvertrag zwar hinsichtlich der Begriffsdefinition eines "Dienstgangs" statisch auf eine durch Änderungen im Einkommensteuerrecht überholte Lohntsteuerrichtlinie (hier LStR 1990), nicht aber hinsichtlich der Begriffsdefinition "regelmäßige Arbeitsstätte", ist letzterer Begriff, wie in der durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte ermittelten Auslegung zu verstehen. Dies gilt auch dann, wenn wegen einer Gesetzänderung im Einkommensteuerrecht zum 1. Januar 2014 für die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand nicht mehr an den steuerrechtlichen Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte", sondern an den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" angeknüpft wird.

Tenor

1. 2. 3.