Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 16. Januar 2020, Az.:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz vom 16. Januar 2020, Az.:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger in der Zeit vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2016 nach Entgeltgruppe 9 TVöD/VKA zu vergüten.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger seit dem 1. Januar 2017 nach Entgeltgruppe 9a Entgeltordnung TVöD/VKA zu vergüten.
3. 4. III. IV.
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