Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 12. September 2019, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen ihnen aufgrund einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 18. Januar 2019 sowie die Weiterbeschäftigung des Klägers.
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