Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Januar 2017 Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwältin S. aus L. beizuordnen, wird abgelehnt.
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