LSG Sachsen - Urteil vom 09.07.2020 L 7 R 558/19 ZV
Normen:
AAÜG § 5 Abs. 1 S. 1; AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1; AAÜG § 6 Abs. 6; AAÜG § 8 Abs. 1 S. 2; AAÜG Anl. 1 Nr. 1; SGB IV § 14 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB VI § 256a Abs. 2; SGB X § 23 Abs. 1 S. 2; ArEV § 1; BergPG §§ 1 ff.; EStG § 3 Nr. 46;
Vorinstanzen:
SG Leipzig, vom 10.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 13 RS 419/17
Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR für die Zufluss-Jahre 1976 bis 1989Berücksichtigung von zusätzlichen Belohnungen für Werktätige im Bergbau als ArbeitsentgeltAnforderungen an eine Glaubhaftmachung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach
LSG Sachsen, Urteil vom 09.07.2020 - Aktenzeichen L 7 R 558/19 ZV
DRsp Nr. 2020/10396
Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR für die Zufluss-Jahre 1976 bis 1989Berücksichtigung von zusätzlichen Belohnungen für Werktätige im Bergbau als ArbeitsentgeltAnforderungen an eine Glaubhaftmachung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach
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