OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 06.11.2019
12 A 2611/19
Normen:
AFBG § 9 Abs. 1 S. 1-2; AFBG § 9 Abs. 2; AFBG § 16 Abs. 3; AFBG § 16 Abs. 4 S. 1-2;
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 10704/17

Förderung des Meisterlehrgangs als berufliche Fortbildungsmaßnahme; Erstattung empfangener Förderleistungen ohne Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an der geförderten Maßnahme hinsichtlich der Möglichkeit der Erreichbarkeit der erforderlichen Teilnahmequote bis zum Ende der Maßnahme; Hinweis der Behörde auf die Folge eines erneut unzureichenden Teilnahmenachweises

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.2019 - Aktenzeichen 12 A 2611/19

DRsp Nr. 2020/8370

Förderung des Meisterlehrgangs als berufliche Fortbildungsmaßnahme; Erstattung empfangener Förderleistungen ohne Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an der geförderten Maßnahme hinsichtlich der Möglichkeit der Erreichbarkeit der erforderlichen Teilnahmequote bis zum Ende der Maßnahme; Hinweis der Behörde auf die Folge eines erneut unzureichenden Teilnahmenachweises

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AFBG § 9 Abs. 1 S. 1-2; AFBG § 9 Abs. 2; AFBG § 16 Abs. 3; AFBG § 16 Abs. 4 S. 1-2;

Tatbestand