BSG, Urteil vom 26.10.1989 - Aktenzeichen 12 RK 33/89
DRsp Nr. 1999/6898
Fristen bei Antrag auf Beitragsnachentrichtung
1. Wird ein Ende 1975 fristgerecht gestellter Antrag auf Beitragsnachentrichtung zur Vervollständigung des Geburtsdatums an den Antragsteller zurückgesandt und erst im Jahre 1985 wieder eingereicht, so kann der Versicherungsträger den Antrag ablehnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]