LAG Frankfurt/Main, vom 15.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1619/14
ArbG Frankfurt/Main, vom 08.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 967/14
Fristen zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Entschädigung wegen einer BenachteiligungAnforderungen an die Ablehnung durch den Arbeitgeber bei erfolglosen BewerbungenAblehnung eines Bewerbers als rechtsgeschäftsähnliche HandlungKeine Formvorschrift für die Ablehnung eines Bewerbers durch den ArbeitgeberZugangserfordernis der Ablehnung durch den Arbeitgeber beim erfolglosen BewerberDeutsch als Muttersprache in einer Stellenausschreibung als ethnische Benachteiligung
BAG, Urteil vom 29.06.2017 - Aktenzeichen 8 AZR 402/15
DRsp Nr. 2017/16391
Fristen zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Entschädigung wegen einer BenachteiligungAnforderungen an die Ablehnung durch den Arbeitgeber bei erfolglosen BewerbungenAblehnung eines Bewerbers als rechtsgeschäftsähnliche HandlungKeine Formvorschrift für die Ablehnung eines Bewerbers durch den ArbeitgeberZugangserfordernis der Ablehnung durch den Arbeitgeber beim erfolglosen Bewerber"Deutsch als Muttersprache" in einer Stellenausschreibung als ethnische Benachteiligung
Eine "Ablehnung durch den Arbeitgeber" iSv. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG setzt eine auf den Beschäftigten bezogene ausdrückliche oder konkludente Erklärung des Arbeitgebers voraus, aus der sich für den Beschäftigten aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers eindeutig ergibt, dass seine Bewerbung keine Aussicht (mehr) auf Erfolg hat. Ein Schweigen oder sonstiges Untätigbleiben des Arbeitgebers reicht grundsätzlich nicht aus, um die Frist des § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG in Lauf zu setzen.Orientierungssätze:
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