Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.06.2019, Az.:
Die Kündigungsschutzklage des Klägers wird abgewiesen.
3.Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, 2.945,99 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2019 an die Beklagte zu zahlen.
4.Die weitergehende Widerklage wird, ebenso wie die Zahlungsklage des Klägers, abgewiesen.
5.Die Kosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.
6.Die Revision wird nicht zugelassen.
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