ArbG Siegburg, vom 08.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2196/18
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Auftragsdisponentin wegen Rückgabe des Dienstwagens in verschmutztem und nicht verkehrstüchtigen ZustandAnspruch der Arbeitnehmerin auf Ersatz der Kosten für die Betankung des Dienstfahrzeugs
LAG Köln, Urteil vom 07.08.2020 - Aktenzeichen 4 Sa 122/20
DRsp Nr. 2020/13524
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Auftragsdisponentin wegen Rückgabe des Dienstwagens in verschmutztem und nicht verkehrstüchtigen ZustandAnspruch der Arbeitnehmerin auf Ersatz der Kosten für die Betankung des Dienstfahrzeugs
1. Einzelfall einer unwirksamen fristlosen Kündigung wegen Rückgabe eines Dienstwagens, der nach den Behauptungen der Arbeitgeberin verschmutzt und nicht verkehrstüchtig gewesen sein soll und der auch zur privaten Nutzung überlassen war, weil mangels einer Wiederholungsgefahr eine Abmahnung wegen der streitigen Verletzung der Nebenpflicht ausgereicht hätte, zumal die Arbeitgeberin vorliegend gar nicht berechtigt war, den Dienstwagen von der Klägerin zurückzufordern.2. Eine Arbeitnehmerin und vormaliges Betriebsratsmitglied, die von der Arbeitgeberin als sog. Ein-Mann-Abteilung geführt wird, stellt, jedenfalls wenn sie Aufgaben aus mehreren Bereichen der Arbeitgeberin ausübt, keine Betriebsabteilung iSv. § 15 Abs. 5KSchG dar, da es an einem eigenen Betriebszweck mangelt.3. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, einer Arbeitnehmerin die Kosten für die Betankung des Dienstfahrzeugs, der auch zur privaten Nutzung überlassen ist, im Wege des Aufwendungsersatzes nach § 670BGB zu erstatten, jedenfalls wenn ihm die Tankbelege im Original vorliegen.
Tenor
1. 2. 3.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.