FG Düsseldorf - Urteil vom 19.07.2019
1 K 907/17 U
Normen:
SGB V § 108 Nr. 2;

Geänderte Umsatzsteuerfestsetzungen nach Durchführung einer Betriebsprüfung

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2019 - Aktenzeichen 1 K 907/17 U

DRsp Nr. 2022/2648

Geänderte Umsatzsteuerfestsetzungen nach Durchführung einer Betriebsprüfung

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide für 2010 bis 2012 vom … in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom … werden dahingehend geändert, dass

die Umsatzsteuer 2010 auf … EUR,

die Umsatzsteuer 2011 auf … EUR und

die Umsatzsteuer 2012 auf … EUR

festgesetzt wird.

Der Umsatzsteuerbescheide für 2013 bis 2015, jeweils vom …, werden dahingehend geändert, dass

die Umsatzsteuer 2013 auf … EUR,

die Umsatzsteuer 2014 auf … EUR und

die Umsatzsteuer 2015 auf … EUR

festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 30% und der Beklagte zu 70 %.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Der Streitwert wird auf x EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 108 Nr. 2;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen geänderte Umsatzsteuerfestsetzungen für die Jahre 2010 bis 2012 vom xx.xx.20xx nach Durchführung einer Betriebsprüfung und gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen für die Jahre 2013 bis 2015, zuletzt geändert jeweils mit Bescheid vom xx.xx.20xx.

Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in D-Stadt, D-Straße. Bis … war sie Teil der „F-Gruppe“ (E-Stadt). ... Seit … heißt die Klägerin „K-GmbH“.