LAG Berlin, vom 07.12.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 5 LA 580/54
Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West
BAG, Urteil vom 20.04.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 68/55
DRsp Nr. 2007/23125
Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West
»1. Die Gerichte im Gebiet der Bundesrepublik und Westberlins haben unbeschadet der Frage, in welcher Währung Zahlungsansprüche geltend gemacht werden, den Streitwert stets in DM-West als dem alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel des Gerichtsortes festzusetzen, notfalls nach Umrechnung des Fremdwährungsbetrages in DM-West zum Kurswert.2. Ist der Streitwert gleichwohl in DM-Ost festgesetzt, so ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren das Revisionsgericht hieran gebunden und hat bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision nachträglich eine Umrechnung des DM-Ost-Betrages in DM-West entsprechend dem inneren Wertverhältnis der beiden Währungen vorzunehmen.«