LAG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 26.11.2019
1 Ta 144/19
Normen:
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F.v. 09.02.2018 Nr. I.19.3.;
Fundstellen:
NZA 2020, 272
NZA-RR 2020, 154
Vorinstanzen:
ArbG Stendal, vom 04.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 180/19

Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeit bei einer Konkurrentenklage

LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.11.2019 - Aktenzeichen 1 Ta 144/19

DRsp Nr. 2020/877

Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeit bei einer Konkurrentenklage

Die Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren ist in einem Konkurrentenstreit auf Übertragung der begehrten Stelle unabhängig davon auf die Vergütung für ein Vierteljahr begrenzt, ob eine interne Bewerbung um eine Beförderungsstelle oder eine externe Bewerbung streitgegenständlich ist.

Die Beschwerde der Beschwerdeführer vom 11.10.2019 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 04.10.2019 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.10.2019 - 2 Ca 180/19 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F.v. 09.02.2018 Nr. I.19.3.;

Gründe:

I.

Im Ausgangsverfahren hat der Kläger durch die am 12.03.2019 beim Arbeitsgericht Stendal eingereichte Klage von der beklagten Stadt die Übertragung der Position Sachbearbeiter/-in Stabs- und Krisenmanagement begehrt. Die Beschwerdeführer sind die Prozessbevollmächtigten der klagenden Partei.