Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 22. Oktober 2019, Az.
Die Klage wird abgewiesen
2.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
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