1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 20. Juni 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
2. Der Kläger kann sich dazu binnen drei Wochen äußern. Ihm bleibt anheimgestellt, das Rechtsmittel - zwecks Kostenersparnis nach
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