Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.03.2019 (
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über rückständige Vergütungsansprüche aus einem inzwischen beendeten Arbeitsverhältnis.
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