Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12.12.2019, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über den Fortbestand des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Der 1975 geborene Kläger war seit 2007 als Verkaufsfahrer gegen ein Einkommen in Höhe von zuletzt 2.900,00 Euro brutto monatlich bei der Beklagten beschäftigt, einer Vertriebsgesellschaft zum Direktvertrieb von Tiefkühllebensmitteln, und ihrer Rechtsvorgängerin. Mit Schreiben vom 13.11.2018, hinsichtlich dessen weiteren Inhalts auf Bl. 48 d. A. Bezug genommen wird, unterrichtete die Bundeswehr die Beklagte über die Einberufung des Klägers zu einer Eignungsübung ab 02.01.2019. Das Schreiben hat unter anderem folgenden Wortlaut:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
1. 2. 1. 2. 3.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|