I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Februar 2016 -
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Demgemäß wird der Tenor wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
4.885,63 EUR (viertausendachthundertfünfundachtzig 63/100)
für die Zeiträume
Juni 2012 und Dezember 2012
zu zahlen.
IV. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 16 Prozent und der Kläger zu 84 Prozent.
V. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 29.796,79 EUR festgesetzt.
VI. Die Revision wird nicht zugelassen.
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